Übersicht für die Führerscheinklassen:


Klasse B:

Fahrschule Auto Klasse B
Schaltung – 6 Gang

Automatik – auch für Menschen mit Handicap geeignet

  • Anforderungen:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


Klasse BE:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Anforderungen:

Mindestalter:  18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
Hinweise:
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.


Klasse B 96:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Anforderungen:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig


B196 mit Klasse B:

Jetzt bei Uns > 125er ccm mit Klasse B


Bitte erkundigen Sie sich gerne über den Ausbildungsbeginn

Voraussetzungen:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. Seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  2. Das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  3. Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
  4. Zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

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