Liebe Fahrschüler,
Liebe FahrschülerInnen,
Es geht voran !!
Nach der neuen Landesverordnung vom 22.02.2021 ist der praktische Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich
Hier ein Auszug
Erlaubt ist….
- Praktischer Unterricht ist zulässig, jedoch nur für die berufliche Ausbildung.
- Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B/BE in Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
- Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B / BE bei Arbeitgeberbescheinigung und bei eindeutiger Berufsbezogenheit
Bei weiteren Infos nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Um einen effizienten und reibungslosen Einstieg zu erreichen
und gleichzeitig die notwendigen Schutz Maßnahmen einzuhalten, haben wir
ein paar Grundsätze für den theoretischen und praktischen Unterricht aufgestellt.
Praktische Ausbildung:
- Es ist ein Mund-Nase Schutz zu tragen
- Es befindet sich nur ein Fahrschüler und Fahrlehrer im Auto
- Fahrzeuge werden vor- und nach der Fahrstunde desinfiziert und gereinigt
- Benutzung von Hand Desinfektionsmittel vor der Fahrt
- Fahrzeuge werden ausreichend belüftet
Theorietischen Unterricht:
- Betreten der Räumlichkeiten nur mit Mund-Nase Schutz
- Abstand 1,5m einhalten
- Hand Desinfektionsmittel benutzen
- Geordnetes Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
Hier bist du wichtig, damit wir dir als Fahrschüler(m/w) eine gute und solide Führerscheinausbildung anbieten können.
Mein Team und ich begleiten Euch durch die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis.
Das gemeinsame Ziel sollte es sein, das Erlernte umzusetzen – zum Schluß – Prüfung erfolgreich zu meistern.