Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF),

– auch Nachschulung –  genannt, ist eine von einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme
bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit,
die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird.
Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung,
ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.

  • Das ASF dürfen wir als lizenzierte Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführen und besteht aus fünf Teilen:
    vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer
    und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
  • Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
  • Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
  • Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.



     

    × Hast du Fragen?